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Welche Möglichkeiten der Finanzierung einer Therapie gibt es?

Kostenübernahme durch Krankenkassen | Jugendamt | Eltern

Die Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung einer diagnostizierten Legasthenie oder Dyskalkulie nicht. Zwar hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Lese- und Rechtschreibstörung sowie die Rechenstörung in den Krankheitskatalog ICD-10 aufgenommen, klassifiziert aber beide Störungen als „umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten“ und nicht als Krankheiten. Beide Störungen sind Ausdruck einer Besonderheit zentralnervöser Informationsverarbeitung, die in engem Zusammenhang mit der biologischen Ausstattung und Reifung des zentralen Nervensystems steht. Die Krankenkassen übernehmen somit nur die Kosten, die durch weitere organische oder psychische Erkrankungen hinzukommen, wie motorische Störungen, Seh- oder Hörstörungen oder psychosomatische Störungen. Die Kosten zur Behandlung der Legasthenie oder Dyskalkulie müssen deshalb von den Eltern selbst getragen werden.

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Das Jugendamt

Es besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch das Jugendamt gemäß § 35a KJHG. Voraussetzung hierfür ist eine fundierte Diagnostik, die in der Regel beim Kinder- und Jugendpsychiater oder in einer entsprechenden Fachklinik durchgeführt wird. Meist lässt sich bereits dort abklären, ob zusätzlich zur Teilleistungsschwäche nach ICD 10 eine „drohende oder bereits bestehende seelische Behinderung“ bei ihrem Kind vorliegt. Das zuständige Jugendamt wird dann nach Vorlage eines entsprechenden Gutachtens die möglicherweise daraus folgende „Teilnahmebeschränkung an der Gesellschaft“ überprüfen. Erfolgt dann eine Kostenzusage durch das Jugendamt, kann ich als anerkannte Therapeutin direkt mit dem Jugendamt Worms und Alzey abrechnen. Weitere Informationen erhalten Sie gerne in einem Beratungsgespräch.

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Die Eltern

Erfolgt keine Kostenübernahme durch das Jugendamt besteht die Möglichkeit einer privat finanzierten Therapie auf der Grundlage eines abzuschließenden Therapievertrages. Der aktuelle Honorarstundensatz für Privatzahler beträgt 49,00 € und deckt die nötigen Vor- und Nachbereitungszeiten der Stunden, die erforderliche Netzwerkarbeit, den notwendiger Schriftwechsel sowie die Materialkosten ab.

In der Regel kommt das Kind einmal die Woche à 60 Minuten zur Übungsbehandlung und führt an 4 Tagen die Woche kleine Trainingseinheiten selbstständig zu Hause durch.  Da in den Ferien in der Regel keine Therapie- bzw. Fördermaßnahme stattfindet, entstehen für Sie während dieser Zeit natürlich auch keine Kosten. Es werden lediglich die durchgeführten Stunden in Rechnung gestellt. Der Vertrag beinhaltet allerdings eine Regelung für unentschuldigte und nicht rechtzeitig abgesagte Fehlzeiten.

Gespräche, Diagnostik und Therapien finden nur zu vereinbarten Terminen statt.

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M. Weinmann-Weber, Dipl.-Psychologin · Ludwig-Schwamb-Str. 9 · 67574 Osthofen · T 06241 9798062 · info@weinmann-weber.de